Freier Dienstleistungsverkehr

 

Die Regelung des freien Dienstleistungsverkehrs erlaubt dem europäischen Staatsbürger eine freie Wahl unter den innerhalb der Europäischen Union angebotenen Produkte zu  und mit jedem beliebigen Versicherer seiner Wahl einen Vertrag abschließen zu können, der in einem anderen Mitgliedsland als das seines Wohnsitzes ansässig ist.